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Am Samstag, den 13. April 2019 findet eine Feuerlöscherüberprüfung im Feuerwehrhaus statt. Details siehe Plakat!

Wann soll ein Löscher überprüft werden?

  • Gesetzlich gilt eine Frist von zwei Jahren, innerhalb der ein Feuerlöscher durch eine befähigte Person überprüft werden muss.
  • Außerdem ist ein Löscher nach Gebrauch oder auch bei Verlust der Plombe zu prüfen.
  • Ein geprüfter Löscher ist durch eine Klebevignette gekennzeichnet, auf der der Prüfer und auch das nächste Prüfdatum ersichtlich ist.

Weitere Infos zum Thema Feuerlöscher finden Sie hier